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Thomas Axel Palka

Ehemaliger Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg für den Wahlkreis Eppingen

Anfrage: Beeinträchtigungen von Volksfesten und Weihnachtsmärkten

Hat sich die Sicherheitslage nur gefühlt verändert oder real? Wie viele Bombendrohungen gab es? Wie hat sich die Zahl der Rucksackverbote geändert? Werden Volksfeste und Weihnachtsmärkte künftig mit Panzerfahrzeugen gesichert?

Die Kleine Anfrage zu Beeinträchtigungen von Volksfesten und Weihnachtsmärkten wurde vor dem schrecklichen Anschlag in Berlin auf den Weihnachtsmarkt eingereicht. Sie sollte „Klarheit bringen, ob sich die Sicherheitslage für viele nur gefühlt geändert hat, oder ob es belastbare Statistiken gibt.“, so meine Begründung. Das schreckliche Ereignis in Berlin hat die Antwort vorweg genommen. Weiter führte ich, wie gesagt schon vor dem Berliner Anschlag auf dem Breitscheidplatz, aus:

Mehrere Volksfeste führten in diesem Jahr beispielsweise Rucksackverbote oder Rucksackkontrollen ein. Unter anderem das Volksfest in Heilbronn wurde wegen einer Bombendrohung geräumt und die Stände kämpften mit starken Umsatzrückgängen.

Zudem verunsicherten die Sicherheitsmaßnahmen, die für manche Volksfeste getroffen wurden, viele Menschen. Nach dem Anschlag in Nizza kündigte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) für Nordrhein-Westfalen beispielsweise den Einsatz von gepanzerten Fahrzeugen an, die Zufahrten zu Volksfesten absichern sollten. Dies wirft die Frage auf, ob auch Feste in Baden-Württemberg ähnlich gesichert werden müssten.

Die Landesregierung hat die Anfrage unter Drucksache 16/1207, Aktenzeichen 3-1228.0/150/1 mit Schreiben vom 20. Dezember 2016, herausgegeben am 11. Januar 2017 – online noch nicht veröffentlicht (Stand: 24.01.2017), wie folgt beantwortet:

1. Wie viele Volksfeste und vergleichbare Veranstaltungen wurden in den letzten fünf Jahren aufgrund von Bombendrohungen geräumt oder in sonstiger Weise beeinträch-tigt (bitte auflisten mit Name, Ort, Veranstaltungszeitraum, Datum des Ereignisses und wenn möglich Ergebnis)?

2. Wie viele Weihnachtsmärkte und vergleichbare Veranstaltungen wie Wintermärkte
wurden in den letzten fünf Jahren aufgrund von Bombendrohungen geräumt oder in
sonstiger Weise beeinträchtigt (bitte genauso auflisten)?

 

Die Auflistung der hier bekannten und betroffenen Volksfeste, Weihnachtsmärkte und
vergleichbaren Veranstaltungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Veranstaltung Veranstaltungsort & -zeitraum Ereignis & Ereignisdatum Maßnahmen / Ergebnis
Seehasenfest Friedrichshafen,
Uferpromenade
17.07.2014 – 21.07.2014
Bombendrohung
am 21.07.2014
Die Durchsuchung des
Veranstaltungsgeländes verlief negativ,
Täter wurde ermittelt.
Deutscher Evangelischer Kirchentag Stuttgart
03.06.2015 – 07.06.2015
Fund von zwei verdächtigen
Gegenständen im Zeitraum
03.06.2015 – 07.06.2015
Der Verdacht einer Spreng- od.
Brandvorrichtung bestätigte sich nicht
Ludwigsburger Schlossfestspiele Ludwigsburg
23.07.2016
Bombendrohung
am 23.07.2016
Die Durchsuchung der
Veranstaltungsräume verlief negativ
Volksfest Heilbronn Theresienwiese Heilbronn
29.07.2016 – 07.08.2016
Bombendrohung
am 30.07.2016
Die Durchsuchung des
Veranstaltungsgeländes verlief negativ,
Täter wurde ermittelt.
Hüttenzauber-Weihnachtsmarkt Singen (Hohentwiel)
27.11.2014 – 23.12.2014
Bombendrohung
am 09.12.2014
Die Durchsuchung des
Veranstaltungsgeländes verlief negativ,
Täter wurde ermittelt.
Weihnachtsmarkt Stuttgart
25.11.2015 – 23.12.2015
Fund eines verdächtigen
Gegenstandes
am 25.11.2015
Verdacht einer Spreng- od.
Brandvorrichtung bestätigte sich nicht

Anmerkung: Offenkundig nehmen diese schrecklichen Vorfälle zu, wenn es 2012 und 2013 noch keine dieser Art gab. Positiv ist aber, dass es in Baden-Württemberg nie ernst wurde.

3. Bei wie vielen Volksfesten in den letzten zehn Jahren wurden Rucksackverbote oder
vergleichbare Beschränkungen verhängt (bitte aufschlüsseln nach Jahren)?

Nach Kenntnis der Landesregierung wurden in den letzten zehn Jahren lediglich bei
folgenden Veranstaltungen Rucksackverbote oder vergleichbare Beschränkungen
ausgesprochen:

Veranstaltung Ort Veranstaltungszeitraum Art der Beschränkung
32. Oktoberfest Stutensee-Blankenloch 30.09.2016 – 03.10.2016 Rucksackverbot
Deutsch-Schweizer Oktoberfest Konstanz 16.09.2016 – 02.10.2016 Rucksackverbot (in den Bierzelten)

Die Auflistung basiert auf einer Abfrage bei den regionalen Polizeipräsidien. Die Vollständigkeit
der aufgelisteten Veranstaltungen mit entsprechenden Beschränkungen ist daher auf Grund der originären Zuständigkeit der Landkreise, Städte und Gemeinden sowie privater Verantwortlichkeiten nicht gesichert.

Anmerkung: Das zeigt leider deutlich, dass sich die Sicherheitslage nicht nur gefühlt, sondern real verschlechtert hat. Nicht nur weil die einzigen Rucksackverbote der letzten zehn Jahre 2016 waren, sondern weil man früher darüber gar nicht erst nachdenken musste. Und neben den mindestens zwei bestehenden Rucksackverboten 2016 wurden auch bei vielen anderen Festen diskutiert, ob die Verbote notwendig sind. In Heilbronn beispielsweise beim Volksfest, bei dem es später dann zu einer (wie oben auch angegeben) Bombendrohung kam.

4. Welche Einschränkungen (z. B. Rucksackverbote) sind ihr bezüglich Weihnachtsmärkten bekannt?

Der Landesregierung sind keine entsprechenden Einschränkungen auf Weihnachtsmärkten bekannt. Aus den zuvor genannten Gründen ist eine Vollständigkeit jedoch auch diesbezüglich nicht gesichert.

Anmerkung: Nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche am 19. Dezember 2016 mit einem LKW wurden sämtliche größeren Weihnachtsmärkte unter massiven Schutz gestellt. Auch in Stuttgart, wo der Weihnachtsmarkt nahezu bis zum Landtag reicht, wurden Betonklötze platziert und unzählige massiv bewaffnete Polizisten.

Die Einschränkungen nun gehen also bei weitem über das bisher vorstellbare, wie ein Rucksackverbot, hinaus. Vermutlich konnte sich auch die Regierung beim Beantworten der Anfrage noch nicht vorstellen, wie sich die Situation nach dem Berliner Anschlag ändern würde.

5. Unterliegen Weihnachtsmärkte anderen Bedrohungsszenarien als Volksfeste?

Nein.

6. Gibt es bei ihr [der Landesregierung] − ähnlich denen in Nordrhein-Westfalen − Planungen oder Konzepte bezüglich des Einsatzes von gepanzerten Fahrzeugen zur Sicherung von Volksfesten oder kamen gar bereits gepanzerte Fahrzeuge zum Einsatz?

Der Einsatz von gepanzerten Fahrzeugen zum Schutz von Volksfesten ist in Baden-Württemberg grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Einzelfall werden zum Schutz von solchen und ähnlichen Veranstaltungen lageorientiert bauliche oder sonstige Maßnahmen getroffen, um ein Einfahren in den Veranstaltungsraum von außen möglichst zu verhindern.

Anmerkung: Nun gut, Baden-Württemberg setzt also auf massive Betonklötze statt Panzerfahrzeugen. Ob das beruhigender ist? Aber das Wichtigste ist jetzt natürlich erst mal die Sicherung aller Veranstaltungen, selbst wenn es nicht beruhigend wirkt.

Die Antwort kam, in Vertretung für Innenminister Strobl (CDU), von Staatssekretär Martin Jäger.

Drucksache 16/1207: Beeinträchtigungen von Volksfesten und Weihnachtsmärkten