Lade Internetseite…

Thomas Axel Palka

Ehemaliger Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg für den Wahlkreis Eppingen

Anfrage: Panzerfahrzeuge bei der Polizei

Als Folge von terroristischen Anschlägen setzen manche Bundesländer verstärkt auf gepanzerte Fahrzeuge, unter anderem um Volksfeste zu sichern. Die Anfrage, die schon vor der Berliner Terror-Amokfahrt gestellt wurde, sollte die Situation für Baden-Württemberg klären.

Erste Folgen des Nizza-Attentats mit einem LKW waren unter anderem, dass manche Bundesländer mehr gepanzerte Fahrzeuge einsetzen wollten. So entschied sich NRW dazu, Volksfeste mit gepanzerten Fahrzeugen zu sichern. In Hamburg kaufte man hingegen einen „Survivor I“, der Kalaschnikow-Geschossen, Minen und Handgranaten standhält, ein Maschinengewehr auf dem Dach haben kann und für dessen Insassen selbst Giftgas kein Problem ist. Er soll gegen Terroristen und Amokläufer eingesetzt werden.

Mitte November, vor dem schrecklichen Terroranschlag mit einem LKW in Berlin, fragte ich daher bei unserer Landesregierung an, welche Panzerfahrzeuge der Polizei in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen. Die Anfrage beantwortete Innenminister Strobl ebenfalls noch vor dem Weihnachtsmarktanschlag, jedoch wurde die Drucksache erst jetzt veröffentlicht.

Mit Schreiben vom 16. Dezember 2016 Nr. 3-0251.9/35 beantwortet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt:

1. Besitzt die Polizei in Baden-Württemberg Panzerfahrzeuge, die Kalaschnikow-
Geschossen (und vergleichbaren Geschossen), Minen und Handgranaten stand-
halten und die Insassen vor Giftgas schützen?

Die Polizei in Baden-Württemberg besitzt mehrere gepanzerte Fahrzeuge. Details zu  Art  und  Ausstattung  der  Fahrzeuge  obliegen  einem  besonderen  Geheimhaltungsinteresse. Weitergehende Informationen über die Schutzwirkung gegen ausgewählte  Munitionsarten  und  Explosivstoffe  sowie  die  taktischen  Einsatzmöglichkeiten  könnten  potenziellen  Tätern  die  Möglichkeit  eröffnen,  polizeiliche Maß nahmen zu umgehen.

2. Ist für die Polizei die Anschaffung solcher Fahrzeuge geplant?

Derzeit befasst sich eine Projektgruppe auf Bundesebene mit der Thematik. An das noch ausstehende Ergebnis werden sich die weiteren Planungen anschließen.

3. Falls die ersten beiden Fragen nicht zutreffen: Geht sie von einer anderen Bedrohungslage als die Polizei in Hamburg aus oder hat sie eine andere Strategie für den Umgang mit Terroristen und Amokläufern?

Siehe Antworten zu Frage 1 und 2.

4. Falls Frage 1 oder 2 zutrifft: Welche Kosten sind dem Land für die Ausstattung entstanden und unter welchen Umständen kommen die Fahrzeuge zum Einsatz?

Baden-Württemberg wird mit den unter Frage 1 genannten Fahrzeugen vom Bund ausgestattet. Dem Land sind hierfür keine Kosten entstanden.

Gepanzerte Fahrzeuge können unter Berücksichtigung des konkreten Einzelfalls und der damit verbundenen Lagebeurteilung aufgrund ihrer hohen Schutzwirkung ein Baustein für eine erfolgreiche Einsatzbewältigung sein.

Die konkreten Umstände zum Einsatz der Fahrzeuge obliegen einem besonderen Geheimhaltungsinteresse,  da  sie  Rückschlüsse  auf  das  taktische  Vorgehen  der  Polizei ermöglichen.

Strobl
Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration

Es ist etwas seltsam, dass Hamburg sein Panzerfahrzeug selbst finanzieren muss (500.000 Euro), während Baden-Württemberg vom Bund ausgestattet wird. Es ist unwahrscheinlich, dass die Bundesländer unterschiedlich behandelt werden. Offenbar langt Hamburg die Ausstattung des Bundes nicht. Auch das Hamburg nicht die Planungen auf Bundesebene abwartet, sondern bereits handelt, spricht für sich. Beides sollte auch der Landesregierung von Baden-Württemberg zu denken geben. Nach dem schrecklichen Vorfall in Berlin sowieso.

Anfragenbegründung:

Laut einem Bericht der Hamburger Morgenpost vom 5. November 2016 fährt die Polizei dort nun Panzer. Gemeint ist ein 500.000 Euro teurer „Survivor I“, der Kalaschnikow-Geschossen, Minen und Handgranaten standhält, ein Maschinengewehr auf dem Dach haben kann und für dessen Insassen selbst Giftgas kein Problem ist. Er soll gegen Terroristen und Amokläufer eingesetzt werden.

Die Kleine Anfrage soll daher klären, ob die Polizei in Baden-Württemberg über eine vergleichbare Ausstattung verfügt oder ob sie diese für nicht notwendig hält, beispielsweise wegen einer anderen Bedrohungslage oder aufgrund einer anderen Strategie.

Drucksache 16/1030: Panzerfahrzeuge bei der Polizei