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Thomas Axel Palka

Ehemaliger Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg für den Wahlkreis Eppingen

Anfrage: Hygiene in Krankenhäusern

Leidet die Krankenhaushygiene unter dem Zeitdruck, den das Reinigungspersonal hat? Nachdem sich diverse Krankenhausmitarbeiter bei uns meldeten, habe ich der Landesregierung dazu eine Anfrage gestellt.

Meine Anfrage:

Es liegen Berichte von Krankenhauspersonal vor, laut denen für die Zimmerreinigung häufig nur drei Minuten eingeplant sind, unabhängig von der Anzahl der Betten. Dass ein Krankenhauszimmer mit zum Beispiel drei Betten nicht innerhalb von drei Minuten klinisch gründlich gereinigt werden kann, liegt auf der Hand.

Eine Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) an deutschen Kliniken aus dem Jahr 2013 ergab, dass Reinigungskräfte bis zu 400 Quadratmeter pro Stunde bewältigen müssen. Laut dem Vizepräsidenten der Gesellschaft ist das mehr als  das Dreifache früherer Richtwerte (Quelle Focus Online, 10. August 2016).

Laut Krankenhauspersonal sank nach Beauftragung von externen Reinigungsunternehmen zudem die Reinigungsqualität. In Anbetracht der Situation, dass das Subunternehmen  zusätzliche Kosten hat und ebenso Gewinn  machen will, ist auch naheliegend, dass diese Lösung entweder teurer ist als das Reinigungspersonal selbst durch das Krankenhaus zu beschäftigen oder diese Situation auf Kosten der Qualität geht.

Die Kleine Anfrage soll daher die aktuelle Situation aufklären.

 

Mit Schreiben vom 13. Dezember 2016 Nr. 5-0141.5/66 (veröffentlicht am 3. Januar 2017) beantwortet das Ministerium für Soziales und Integration meine Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche Vorschriften und Gesetze gelten im Hinblick auf die Hygiene in Krankenhäusern in Baden-Württemberg?

Ziel der Krankenhaushygiene ist es, die Übertragung und Weiterverbreitung von Erregern  bereits  im  Vorfeld  zu  verhindern.  Wissenschaftliche  Studien  zeigen, dass ca. 30 % der sogenannten „Krankenhausinfektionen“ (nosokomiale Infektionen) durch sorgfältige Organisation der Abläufe in den Krankenhäusern und ein
geeignetes Hygienemanagement vermeidbar sind. Vor diesem Hintergrund wurden in den letzten Jahren umfangreiche rechtliche Regelungen auf Bundes- und Landesebene getroffen. Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 28. Juli 2011 wurden die Länder beauftragt, durch Rechtsverordnung Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen zu regeln.

Dieser Verpflichtung ist Baden-Württemberg nachgekommen und hat die bis dahin gültige Krankenhaushygieneverordnung durch die Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen – kurz MedHygVO – vom 20. Juli 2012 ersetzt. Mit der Verordnung wird die Rolle der Hygiene und Infektionsprävention in Krankenhäusern  gestärkt,  indem  die  Empfehlungen  der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (KRINKO) sowie der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie am Robert Koch-Institut (ART) als fachliche Grundlage für die allgemein anerkannten Regeln der Hygiene verankert werden.

2. Gibt es vorgegebene Zeiten, die dem Reinigungspersonal mindestens für die Reinigung eines Zimmers eingeräumt werden müssen?

Angesichts der vielen Faktoren, welche die sachgerechte Umsetzung einer Reinigung einschließlich einer eventuellen zusätzlichen Flächendesinfektion gemäß der KRINKO-Empfehlung „Anforderungen der Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ beeinflussen, ist es schwierig, standardisierte Leistungskennzahlen für Krankenhäuser oder Funktionsbereiche festzulegen. Der Zeitaufwand ist fallweise abhängig von dem angewandten Reinigungsverfahren, den verwendeten Maschinen und Geräten, dem Verschmutzungsgrad und der Beschaffenheit der Reinigungsobjekte, dem Bodenbelag, der Überstelldichte des Bodens, der Zuständigkeit für Arbeitsflächen und  zusätzlichen definierten Aufgaben sowie dem spezifischen Infektionsrisiko, das vom betreffenden Bereich ausgeht.

Eine den Gegebenheiten des einzelnen Krankenhauses und der unterschiedlichen zu versorgenden Funktionsbereiche angepasste und realistische Reinigungsplanung mit standardisierten Zeitangaben wird am besten in Zusammenarbeit zwischen der hauseigenen Klinikhygiene und dem Dienstleister entworfen und während des laufenden Betriebes durch Rückmeldungen, Begehungen und stichprobenhafte Überprüfungen stetig weiterentwickelt.

3. Plant sie diesbezüglich Mindestzeiten festzulegen?

Nein. Siehe Antwort zu Frage 2.

Anmerkung: Es steht wohl außer Frage, dass individuelle Gegebenheiten beim Zeitbedarf berücksichtigt werden müssen. Das heißt aber nicht, dass nicht für bestimmte Funktionen Mindestzeiten definiert werden könnten. Denn das Problem ist ja, dass das Reinigungspersonal viel zu wenig Zeit für seine Aufgabe hat und dadurch die Krankenhaushygiene gefährdet wird. Schade, dass die Landesregierung das in Kauf nimmt.

4. Liegen ihr Zahlen vor, wie viele Krankenhäuser für die Reinigung der Zimmer teilweise oder komplett auf externe Dienstleister zurückgreifen?

Der Landesregierung liegen keine Zahlen vor, wie viele Krankenhäuser für die Reinigung der Zimmer auf externe Dienstleister zurückgreifen.

Anmerkung: Es dürften inzwischen die wenigsten Betriebe sein, die nicht auf externe Dienstleister setzen. Gerade im Krankenhausbereich wurde uns das von allem Krankenhauspersonal, mit dem wir sprachen und das auf uns zu kam, bestätigt. Und alle sagten, dass dies der Qualität nicht geholfen hat.

5. Liegen Statistiken vor, welche Auswirkungen die Beauftragung von externen Dienstleistern  für  die  Reinigung  auf die Hygienequalität in Krankenhäusern hat?

Der Landesregierung liegen keine repräsentative Statistiken über die Auswirkung der Beauftragung externer Dienstleister für die Reinigung auf die Reinigungsqualität in Krankenhäusern vor.

6. Werden Mitarbeiter von externen Dienstleistern durch ihren jeweiligen Arbeitgeber (Subunternehmer) geschult oder direkt durch das Krankenhaus?

Die KRINKO macht in ihrer Empfehlung „Anforderung an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ hierzu keine Vorgaben. Sie empfiehlt jedoch, dass  bei  der  Vergabe von Reinigungs- und  Desinfektionsaufgaben an Fremdfirmen auch der Aspekt der Schulung der Mitarbeiter berücksichtigt wird.

7. Welche Auswirkungen hat das Hygieneförderprogramm des Bundes für Einrichtungen in Baden-Württemberg?

Durch  die  Einführung  des  Hygienesonderprogramms des Bundes wurden  den Krankenhäusern zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 365 Mio. Euro bundesweit zur Verfügung gestellt. Das Förderprogramm umfasst dabei drei Förderbereiche: Förderung  anteiliger  Personalkosten  bei  Neueinstellungen,  Aufstockungen  oder interner  Besetzung  von Hygienepersonalstellen,  Fort-  und  Weiterbildungsmaßnahmen sowie externe Beratungsleistungen. Für Baden-Württemberg betrug die Förderung in den Jahren 2013/2014/2015 12,7 Mio. Euro für zusätzlich intern besetzte Stellen, 3,1 Mio. Euro für Fort- und Weiterbildung und 1,0 Mio. Euro für externe  Beratungsleistungen.  Gefördert  werden  Maßnahmen,  die  in  Bezug  auf Qualifikation und Bedarf der KRINKO-Empfehlung „Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ entsprechen.

8. Welche Einrichtungen nutzen das Hygieneförderprogramm des Bundes?

Das Hygieneförderprogramm des Bundes steht nur den nach dem Krankenhausentgeltgesetz abrechnenden somatischen Krankenhäusern zur Verfügung. Nach Angabe der BWKG nutzen ca. 80 % der somatischen Krankenhäuser in Baden-Württemberg das Hygieneförderprogramm des Bundes.

Lucha
Minister für Soziales und Integration

Anmerkung: Und welche Krankenhäuser sind die somatischen Krankenhäuser, die das Programm nutzen bzw. welches sind die 20% Krankenhäuser, die es nicht nutzen und warum? Hier hätte Minister Lucha gleich, entsprechend der Frage, die Krankenhäuser benennen können.

Fazit: Insgesamt haben die Antworten von Minister Lucha leider kaum zur Klärung der Situation beigetragen. Das Problem, das an uns mehrfach von Krankenhauspersonal (Schwestern, Ärzte, frühere Ärzte, leitendes Personal) herangetragen wurde, sind die Defizite bei der Krankenhaushygiene. Diese entstehen, weil in immer kürzerer Zeit immer mehr gereinigt werden soll. Das kann natürlich nicht gründlich funktionieren.

Drucksache 16/1032: Hygiene in Krankenhäusern