Lade Internetseite…

Thomas Axel Palka

Ehemaliger Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg für den Wahlkreis Eppingen

Heilbronner Asylbewerber machen Heimaturlaub

So eine Flucht nach Deutschland über unzählige sichere Drittstaaten kann schon anstrengend sein. Mindestens 20 anerkannte Asylbewerber, die in der Stadt Heilbronn untergekommen sind, gingen daher auf Heimaturlaub. Die Ausländerbehörden gehen von einer höheren Dunkelziffer aus.

Eine Landtagsanfrage der AfD-Fraktion, Drucksache 16/2373, zeigte auf, dass allein von Baden-Württemberg knapp 200 Rückreisen in das sogenannte Verfolgerland bekannt sind und die Behörden von einer höheren Dunkelziffer ausgehen. Alleine aus Heilbronn sind es 20 anerkannte Asylbewerber.

Den Schutzstatus als anerkannte Asylbewerber verlieren die Flüchtlinge dadurch übrigens nicht, höchstens nach einer Einzelfallprüfung. Das kommt aber nahezu nie vor, wie dieselbe Anfrage zeigt. Hauptberufliche „Flüchtlingshelfer“, also Angestellte z.B. bei der Stadt, dürfen die Ausländerbehörde über Urlaube ihrer Asylbewerber auch aus Datenschutzgründen nicht informieren.

„Nachdem schon oft Medienberichte über in ihrer Heimat urlaubende Asylbewerber zu hören waren, wollten wir als AfD-Fraktion am 19. Juli 2017 von der baden-württembergischen Landesregierung wissen, warum die Anerkennung als Asylberechtigte für diese ‚Flüchtlinge‘ nicht sofort erlischt, wenn sie freiwillig und mitunter mehrfach die ‚Verfolgerländer‘ aufsuchen“, erläutert der AfD-Landtagsabgeordnete Anton Baron. „Die Antwort aus dem Innenministerium offenbart einen immensen Missbrauch des Gastrechts.“

„Bereits ein kurzer freiwilliger Aufenthalt eines Asylbewerbers in seinem Herkunftsland führt das Asylrecht ad absurdum. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies zur Erholung, für Familienbesuche oder aus Geschäftsinteressen erfolgt. In jedem dieser Fälle ist davon auszugehen, dass die Person dort sicher ist und kein Grund für Asyl hierzulande besteht.“

Das Innenministerium von Minister Strobl (CDU) lehnt eine Überprüfung deutscher „Passersatzpapiere auf Grenzstempel des Herkunftslandes“ als „unverhältnismäßig“ ab.

So macht Urlaub Spaß!