Über 80 Jahre alt und beatmungspflichtig: Frankreich „schläfert“ Patienten ein.
Der DIFKM-Bericht listet dann schockierende Fakten auf, die im Kampf gegen das Coronavirus im Elsass und der Uniklinik gelten:
Seit dem 21. März würden Patienten, die älter sind als 80 Jahre, nicht mehr beatmet. Stattdessen erfolge „Sterbebegleitung mit Opiaten und Schlafmitteln“
Patienten in Pflegeheimen, die älter als 80 Jahre und beatmungspflichtig wären, „erhalten eine schnelle Sterbebegleitung mit Opiaten und Schlafmittel durch den Rettungsdienst“. Wegen der Krise sei die Ethikkommission berufen worden, die in jedem Einzelfall Vorgaben mache
Wegen der Krise sei die Ethikkommission berufen worden, die in jedem Einzelfall Vorgaben mache
Als typische Vorerkrankungen von beatmungspflichtigen Patienten wurden in Straßburg die chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Asthma, Pneumonie, Diabetes, Adipositas und Bluthochdruck ausgemacht. Die Beatmungsdauer der Patienten in der Uni-Klinik betrage derzeit 14 bis 21 Tage.