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Thomas Axel Palka

Ehemaliger Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg für den Wahlkreis Eppingen

Anfrage: Rettungsdienste und Ärzte im Stadt- und Landkreis Heilbronn

Stadt- und Landkreis Heilbronn erreichten 2015 bei der Hilfsfrist der Rettungsdienste die schlechtesten Werte im Land. Um den Ursachen auf den Grund zu gehen, habe ich eine Anfrage eingereicht. Die Antwort der Landesregierung schlüsselt Details zu den Rettungsdiensten und der Ärzteversorgung im Stadt- und Landkreis Heilbronn auf.

Stadt- und Landkreis Heilbronn erreichten 2015 bei der Hilfsfrist der Rettungsdienste die schlechtesten Werte in Baden-Württemberg. Um den Ursachen auf den Grund zu gehen, habe ich eine Kleine Anfrage an die Landesregierung eingereicht. Diese wurde nun beantwortet. Die Antwort schlüsselt eine Vielzahl von Details zu den Rettungsdiensten und der Ärzteversorgung im Stadt- und Landkreis Heilbronn auf.

– Wie viele Rettungsdiensteinsätze gab es seit 2010?
– Wie oft konnte die gesetzliche Hilfsfrist in diesen Zeiträumen nicht eingehalten werden?
(Vorab: Die Einhaltung der Hilfsfrist sinkt leider. Beispielsweise konnte 2015 in 1.506 Fällen die Hilfsfrist bis zum Eintreffen eines Rettungsfahrzeuges nicht eingehalten werden. Notärzte waren sogar in 2.390 Fällen (16%) nicht rechtzeitig da.)
– Wie oft wurden in diesen Zeiträumen jeweils Noteinsatzwägen oder Rettungswagen aus Nachbarkreisen angefordert?
– Wie viele Notärzte, Rettungswagen und dafür notwendiges Personal sind in Bereitschaft (und wo)?
– Gibt es erste Zahlen, bei wie viel Prozent der Reanimationen das Zehn-Minuten-Intervall erreicht wurde?
– Welche weiteren Maßnahmen werden veranlasst, um die Hilfsfristeinhaltungsquote im Stadt- und Landkreis Heilbronn zu verbessern bzw. wie sieht der dazu vorzulegende „Masterplan“ (dieser wird so genannt) aus?
– Wie stellt sich die aktuelle ärztliche Versorgung dar?
(Vorab: Es gibt 827 Krankenhausärzte im Stadt- und Landkreis. Zudem 423 niedergelassene Ärzte im Heilbronner Landkreis und 314 niedergelassene Ärzte im Stadtkreis. Eine Tabelle, unterteilt nach Kommunen und Ärztegruppen, ist in der Drucksache)
– Wie schätzt die Regierung die Perspektive der flächendeckenden ärztlichen Versorgung im Stadt- und Landkreis Heilbronn in den nächsten Jahren ein?

Mit Schreiben vom 18. November 2016 Nr. 6-5461.3/2 (veröffentlicht am 1. Dezember 2016) beantwortete das Ministerium  für  Inneres,  Digitalisierung  und  Migration  unter  Beteiligung  des  Ministeriums für Soziales und Integration die Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Rettungsdiensteinsätze gab es – jeweils mit und ohne notärztliche Versorgung  und  nach  Jahren  aufgeschlüsselt  –  im  Stadtkreis  und  Landkreis Heilbronn seit 2010?

Die Daten der Rettungsdiensteinsätze ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht.  Die  Zahlen  beinhalten  alle  Einsätze  im  Rettungsdienstbereich  Stadt-  und Landkreis Heilbronn ungeachtet ihrer Hilfsfristrelevanz.

Keine Hilfsfristrelevanz haben Verlegungsfahrten von Patientinnen und Patienten von einer Klinik in eine andere, Fahrten der Überlandhilfe zur Unterstützung eines anderen Rettungsdienstbereiches und Zubringerfahrten für den Leitenden Notarzt bzw. die Leitende Notärztin.

Jahr Notarzt (NEF) Rettungswagen (RTW)
2010 8.711 30.062
2011 9.221 30.002
2012 9.922 32.367
2013 10.235 34.552
2014 10.649 35.182
2015 11.455 38.595

2. Wie oft konnte die gesetzliche Hilfsfrist in diesen Zeiträumen nicht eingehalten werden?

Der Grad der Hilfsfristerreichung ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Jahr Hilfsfrist ersteintreffendes Rettungsmittel Hilfsfrist Notarzt
Hilfsfristerreichungsgrad in Prozent Zahl der Hilfsfrist-Überschreitungen Hilfsfristerreichungsgrad in Prozent Zahl der Hilfsfrist-Überschreitungen
2010 95,3 93,2
2011 95,5 95,2
2012 95,3 861 95,7 1.519
2013 94,3 1.048 94,2 1.875
2014 89,7 1.082 87,6 2.014
2015 88,6 1.506 84,0 2.390

Die absoluten Zahlen für die Jahre 2010 und 2011 liegen dem Innenministerium nicht vor. Grund hierfür ist die Inbetriebnahme der Integrierten Leitstelle Heilbronn, die mit einem Wechsel der Leitstellentechnik verbunden war. Dokumentiert sind die genannten Hilfsfristerreichungsgrade, die zugrunde liegenden absoluten Zahlen sind jedoch nicht mehr ermittelbar.

3. Wie oft wurden in diesen Zeiträumen jeweils Noteinsatzwägen oder Rettungswagen aus Nachbarkreisen (ohne den Stadtkreis Heilbronn) angefordert (mit Angabe, von welchen Standorten diese kamen)?

Die Daten ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht und umfassen sämtliche, auch die nicht hilfsfristrelevanten Fahrten.

Daten für die Jahre 2010 und 2011 liegen dem Innenministerium nicht vor. Hierzu verweisen wir auf die Antwort zu Frage 2.

Jahr Notarzt RTW/NAW Standorte RTW Standorte Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
2012 284 470 Rettungswachen:
Öhringen
Sinsheim
Besigheim
Oberderdingen
Westernhausen
Mosbach
Marbach
Osterburken
Bietigheim
Hilsbach
Bretten
Rettungswachen:
Oberstenfeld
Sinsheim
Öhringen
Mosbach
Bietigheim
Bretten
2013 318 587 Rettungswachen:
Sinsheim
Besigheim
Öhringen
Oberderdingen
Mosbach
Westernhausen
Marbach
Bietigheim
Osterburken
Bretten
Mühlacker
Backnang
Hilsbach
Rettungswachen:
Oberstenfeld
Sinsheim
Öhringen
Mosbach
Bietigheim
Bretten
Schwäbisch Hall
Backnang
2014 350 737 Rettungswachen:
Sinsheim
Öhringen
Oberderdingen
Besigheim
Mosbach
Westernhausen
Osterburken
Marbach
Bietigheim
Murrhardt
Backnang
Bretten
Hilsbach
Künzelsau
Rettungswachen:
Oberstenfeld
Sinsheim
Öhringen
Mosbach
Bietigheim
Bretten
Schwäbisch Hall
Backnang
Mühlacker
2015 412 771 Rettungswachen:
Öhringen
Sinsheim
Besigheim
Oberderdingen
Westernhausen
Mosbach
Marbach
Osterburken
Bietigheim
Hilsbach
Bretten
Rettungswachen:
Oberstenfeld
Sinsheim
Öhringen
Mosbach
Bietigheim
Bretten
Schwäbisch Hall
Backnang
Mühlacker
Bretten
Osterburken

Anmerkung: Nicht hilfsfristrelevante Fahrten, also z.B. Krankentransporte, blähen die Statistik der Rettungswageneinsätze auf. Natürlich kann man einen Rettungswagen für einen nicht eiligen Krankentransport auch von einem Standort aus einem anderen Kreis anfordern, wenn es sich anbietet. Die Zahl der Einsätze von Notarzteinsatzfahrzeug ist aber aussagekräftig für Notfälle. Hier zeigt sich, dass durchaus eine Zusammenarbeit mit Nachbarkreisen stattfindet.

Die Frage ist, ob die Nachbarkreise nur aus Praktikabilität (z.B. das Ziel ist näher) so oft aushelfen müssen oder weil der Landkreis Heilbronn überfordert ist? Der niedrige Hilfsfristerreichungsgrad von 84% (2015, NEF) – trotz Unterstützung durch Nachbarkreise in 412 Fällen, gibt etwas Anlass zur Sorge, dass entweder zu wenig Noteinsatzfahrzeuge bereit stehen oder die Verteilung der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge noch nicht optimal ist.

4. Lässt sich aussagen, ob Stadt- und Landkreis Heilbronn überdurchschnittlich oder  unterdurchschnittlich  oft  auf  Noteinsatzfahrzeuge  oder  Rettungswagen aus Nachbarkreisen zurückgreifen?

Nein. Eine landesweite Statistik wird hierzu nicht geführt.

5. Wie viele Notärzte, Rettungswagen und dafür notwendiges Personal sind im Stadt- und Landkreis Heilbronn in Bereitschaft (ggf. aufgeschlüsselt nach Zeiten)?

Die aktuellen Vorhaltungen im Rettungsdienstbereich ergeben sich aus der nachstehenden Übersicht.

Tabelle mit Notarztsystemen und Rettungswachen in Drucksache 16/883.

6. Gibt es erste Zahlen, bei wie viel Prozent der Reanimationen das Zehn-Minuten-Intervall im Stadt- und Landkreis Heilbronn erreicht wurde (unter Angabe der Zahl der Fälle)?

Der Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW) ist es im Jahre 2016 in einigen Rettungsdienstbereichen bereits möglich, Leitstellen- und Notarztdaten miteinander zu verknüpfen.

In den für das Jahr 2015 aus der notärztlichen Dokumentation des Rettungsdienstbereichs Stadt- und Landkreis Heilbronn übermittelten Daten wurden 195 Reanimationsfälle dokumentiert. Von diesen wurde in 101 Fällen (63,1 %) das 10-Minuten-Intervall der Hilfsfrist erreicht. In 35 Fällen kann keine Aussage zur Hilfsfrist getroffen werden.

In diesen Fällen sind entweder verschiedene verknüpfungsrelevante Datenfelder der Notarztdaten unvollständig oder der Einsatz fand im Rahmen der nachbarlichen Hilfe nach § 13 Rettungsdienstgesetz außerhalb des eigenen Rettungsdienstbereichs statt und ist somit für die Hilfsfrist des Rettungsdienstbereichs nicht relevant. Insbesondere bei zeitkritischen Notsituationen wie zum Beispiel dem Herz-Kreislauf-Stillstand oder bei Bewusstlosigkeit werden im Rettungsdienstbereich Stadt- und Landkreis Heilbronn zur Verkürzung des therapiefreien Intervalls zusätzlich zum Rettungsdienst die Helfer-vor-Ort alarmiert, die aufgrund ihrer Nähe wesentlich schneller als dieser am Notfallort sind, um die lebenserhaltenen Maßnahmen vorzunehmen. Nach Auskunft des DRK Heilbronn wurden im Jahr 2015 die  Helfer-vor-Ort  in  rund  5.000  Einsätzen  zusätzlich  zum  Regelrettungsdienst alarmiert. Diese treffen im Durchschnitt in vier Minuten nach Alarmierung am Notfallort ein. Insgesamt sind derzeit rund 120 Ersthelfer in Helfer-vor-Ort-Systemen aktiv mit einer Flächendeckung im Landkreis Heilbronn von 85 bis 90 Prozent. Es findet eine regelmäßige Erweiterung der Helfer-vor-Ort Gruppen statt.

7. Welche weiteren Maßnahmen werden veranlasst, um die Hilfsfristeinhaltungsquote im Stadt- und Landkreis Heilbronn zu verbessern bzw. wie sieht der dazu vorzulegende Masterplan aus?

Für das Jahr 2016 hat der Bereichsausschuss des Rettungsdienstbereichs Stadt- und Landkreis Heilbronn neben der Bewertung der bereits eingeleiteten Maßnahmen folgende Vorhalteerweiterungen veranlasst:

– Versorgungsbereich Brackenheim: Umwandlung des NAW Brackenheim in ein NEF und einen RTW, jeweils im 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen. Zusätzlich die Inbetriebnahme eines zusätzlichen RTW zur Besetzung von 08:00 bis 20:00 Uhr von Montag bis Freitag, außer an Wochenfeiertagen, am bestehenden Wachenstandort Brackenheim.

– Versorgungsbereich  Bad  Rappenau:  Ausweitung  der  Vorhaltezeit  des  bestehenden Tages-RTW in Bad Rappenau um die Zeiträume 08:00 bis 09:00 Uhr sowie von 19:00 bis 23:00 Uhr von Montag bis Freitag (außer an Wochenfeiertagen), an Samstagen von 09:00 bis 19:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 09:00 bis 18:00 Uhr.

– Versorgungsbereich Lauffen am Neckar: Ausweitung der Vorhaltung des bestehenden Rettungswagens am Standort Lauffen um die Zeiträume 00:00 bis 06:00 von Montag bis Freitag sowie 00:00 bis 24:00 an Samstagen und Sonntagen. Insgesamt also eine Besetzung rund um die Uhr an allen Tagen.

– Versorgungsbereich Eppingen: Aufhebung des selbstfahrenden Notarztsystems in den Nachtstunden von Montag bis Freitag. Stattdessen die Besetzung des bestehenden NEF rund um die Uhr als vollwertiges NEF mit Rettungsassistent.

Diese bereits umgesetzten Vorhalteerweiterungsmaßnahmen entsprechen dem Masterplan und sind in der Übersicht der aktuellen Vorhaltungen (vgl. Antwort zu Frage 5) enthalten.

Zudem wird voraussichtlich im Januar 2017 im Versorgungsbereich Bad Rappenau ein neues NEF für den 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen in Betrieb genommen.

Damit sind sämtliche Maßnahmen des im Jahre 2015 durchgeführten Bereichsgutachtens  umgesetzt.  Aktuell  wurde  ein  weiteres  Gutachten  zur  Verbesserung der Hilfsfrist im Rettungsdienstbereich Stadt- und Landkreis Heilbronn in Auftrag gegeben.

8. Wie stellt sich die aktuelle ärztliche Versorgung im Stadt- und Landkreis Heilbronn dar (aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Ärztegruppen – Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte)?

Der von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) herausgegebene Bericht „Die ambulante medizinische Versorgung 2016“ (Versorgungs- und Qualitätsbericht) gibt Auskunft über die Anzahl der niedergelassenen Ärzte je Landkreis zum 1. Januar 2016. Die Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung für den Stadt- und Landkreis Heilbronn, aufgeschlüsselt nach Gemeinden und Ärztegruppen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht.

Tabelle mit Landkreisgemeinden und dem Stadtkreis Heilbronn und der Zahl der jeweiligen Hausärzte, Augenärzte, Frauenärzte, Internisten (fachärztlich), Kinder- und Jugendärzte, Orthopäden und Chirurgen, Psychotherapeuten sowie weiteren Fachärzten in Drucksache 16/883.

Nach dem vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg am 24. Oktober 2016 herausgegebenen Bericht zu Ärzten und Zahnärzten in Baden-Württemberg waren zum Zeitpunkt der statistischen Erhebung (31. Dezember 2015) in den Krankenhäusern im Stadt- und Landkreis Heilbronn insgesamt 827 Ärzte beschäftigt. Eine Aufschlüsselung nach Gemeinden und Ärztegruppen wird vom Statistischen Landesamt nicht vorgenommen.

9. Wie schätzt sie die Perspektive der flächendeckenden ärztlichen Versorgung im Stadt- und Landkreis Heilbronn in den nächsten Jahren ein?

Grundsätzlich ist die ambulante ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg nach wie  vor  gut.  Einzelne  Praxen  können  jedoch  nicht  mehr  adäquat  nachbesetzt werden.

Nach Mitteilung der KVBW schwankt in Baden-Württemberg der Anteil der über 60-jährigen Hausärzte zwischen 25 und 35 Prozent, bei den Fachärzten zwischen 22 und 25 Prozent. Diese Zahlen gelten auch für den Stadt- und Landkreis Heilbronn. Mittelfristig ist mit Änderungen in der ärztlichen Versorgung zu rechnen.

Die von Bund und Ländern beschlossenen Fördermaßnahmen beginnen zu greifen. Alle Akteure im Gesundheitswesen arbeiten daran, dass die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger trotz Änderungen der Ärztelandschaft gesichert bleibt.

Strobl
Minister für Inneres,
Digitalisierung und Migration

Anfragen-Begründung:

Stadt- und Landkreis Heilbronn erreichten 2015 bei der Hilfsfrist die schlechtesten Werte in Baden-Württemberg. Den Ursachen muss auf den Grund gegangen werden und mehr Details sind unverzichtbar.

Die Zahl der Reanimationen sollte – gemäß Drucksache 15/6890 (Antwort zu Frage 4) – durch die neue Stelle für Qualitätssicherung im Rettungsdienst (SQR-BW) inzwischen erfasst werden.

Drucksache 16/883: Rettungsdienste und Ärzte im Stadt- und Landkreis Heilbronn