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Thomas Axel Palka

Ehemaliger Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg für den Wahlkreis Eppingen

Anfrage: Einsatzbereitschaft, Ausstattung und Finanzierung der Bergwachten

Die Landesregierung nutzt die ehrenamtlichen Helfer der Bergwachten aus und denkt nicht an die Zukunft. Die Fördermittel des Landes sind ein schlechter Witz. Mit Anfrage 16/768 ging ich dem nach.

Am 28. September berichtete der SWR in der Landesschau unter „Bergwacht in Not“ über die Bergwacht Schwarzwald: „Die Bergwacht rettet Leben, freiwillig und unentgeltlich. Doch die aktuellen Zustände sind erschreckend: Es fehlt an Geld und Material.“ Neben der Bergwacht Schwarzwald gibt es in Baden-Württemberg noch die Bergwacht Württemberg. Wikipedia listet unkonkret ca. 1.500 Einsätze von 1.400 ehrenamtlichen Helfern bzw. 200 bis 300 Einsätze von ca. 1.000 ehrenamtlichen Helfern auf. Angaben auf den Internetseiten der Bergwachten weichen ab. Offizielle Statistiken wären daher wünschenswert.

Laut SWR-Bericht bekommen die Helfer alle „nicht mehr als einen Händedruck“ und müssen teils in ihrer Freizeit Altmetall sammeln oder Essen verkaufen, um die Ausstattung der Bergwacht zu finanzieren.

Aufgrund des erschreckenden Berichts ist abzuklären, wie die Zustände wirklich sind und wie dringend die Bergwachten (komplett) durch die Landesregierung unterstützt und nicht nur minimal bezuschusst werden sollten.

Ich fragte die Landesregierung:

1. Wo haben die Bergwacht Schwarzwald und die Bergwacht Württemberg ihre Stützpunkte (unter Angabe der Einsatzgebiete)?

Die Einsatzgebiete der Bergwacht Schwarzwald bzw. der DRK Bergwacht Württemberg ergeben sich aus den tabellarischen Übersichten in der Anlage von Drucksache 16/768.

2. Wie viele Einsätze leisteten diese Stützpunkte seit 2010 jeweils jährlich?

Die Einsatzzahlen der Bergwacht Schwarzwald und der DRK Bergwacht Württemberg in den Jahren 2010 bis 2015 sind aus nachstehender Tabelle ersichtlich. Für das Jahr 2016 liegen noch keine Daten vor.

Tabelle in Drucksache 16/768

3. Über welche von der öffentlichen Hand finanzierte Ausstattungen verfügen die Bergwachten?

Nach Maßgabe der §§ 26 und 30 Rettungsdienstgesetz (RDG) erhalten die Bergwacht Schwarzwald und die DRK Bergwacht Württemberg vom Land öffentliche Fördermittel für Investitionskosten und Rettungsmittel. Bergrettungswachen sind in der Regel mit folgenden Fahrzeugen bzw. Rettungsmodulen ausgestattet:

– Geländefähiges Einsatzfahrzeug
– Winterraupenfahrzeug oder Motorschlitten
– Transportanhänger für Raupenfahrzeug
– Akia (Wannenschlitten)
– Gebirgstrage
– Defibrillator
– System Notfallrucksäcke
– System Immobilisation / Fixierung
– System planmäßige Rettung aus dem Gelände
– System Flaschenzug
– System Luftrettung
– System Baumrettung
– System Lawine
– Persönliche Schutzausrüstung (Helme, Gurte, etc.).

4. Mit welchen finanziellen Mitteln der öffentlichen Hand wurden die Bergwachten seit 2010 bis heute unterstützt (bitte unter Angabe, von wem die jeweiligen Mittel kommen – Land, Stadt, Landkreis, Touristenverband, etc.)?

Die Bergwacht Schwarzwald und die DRK Bergwacht Württemberg erhalten Mittel einer Landesförderung sowohl für die Durchführung der Bergrettung als Bestandteil des Rettungsdienstes als auch für ihre Mitwirkung im Katastrophenschutz des Landes. Außerdem wird den Bergrettungsorganisationen eine Förderung als Wander- und Rettungsorganisation gewährt.

Für die Aufgabenerfüllung im Rettungsdienst sind die Bergwacht Schwarzwald und die DRK Bergwacht Württemberg in das Zuschussverfahren des Rettungsdienstes einbezogen. Hierbei gewährt das Land neben jährlichen Sachkostenzuschüssen zu den Ausbildungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten auch Investitionszuschüsse zum Neu-, Um- oder Erweiterungsbau von Rettungswachen und Zentralen Stationen des Berg-Rettungsdienstes, aber auch Zuschüsse zu den Kosten notwendiger Rettungsmittel wie beispielsweise für Funkgeräte, Motorschlitten, Rettungs-ATV (All-Terrain-Vehicle) und für sonstige Einsatzfahrzeuge.

Im Katastrophenschutz des Landes wirken derzeit die Bergrettung Schwarzwald mit fünf Bergrettungszügen und die DRK Bergwacht Württemberg mit einem Bergrettungszug mit. Jedem Bergrettungszug wurde vom Land ein geländegängiges Fahrzeug zur Verfügung gestellt. 2013 erfolgten Ersatzbeschaffungen für drei Fahrzeuge mit einem Aufwand von rund 294.000 Euro.

Jeder Bergrettungszug erhält zudem jährlich Zuschüsse des Landes für den Katastrophenschutz in Höhe von zurzeit 1.700 Euro. Im Zeitraum 2010 bis 2016 wurden insgesamt rd. 68.200 Euro gezahlt.

Nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Förderung der Wander- und Rettungsdienstorganisationen vom 10. Juli 2002, zuletzt geändert am 5. November 2013, können Rettungsdienstorganisationen wie die Bergwachten Zuwendungen für ihre Einsatzbereitschaft bei Sportveranstaltungen und gegenüber Wanderern erhalten, sofern diese Aufwendungen nicht nach dem Rettungsdienstgesetz gefördert werden. Die DRK Bergwacht Württemberg und die Bergwacht Schwarzwald erhielten für die genannten Zwecke seit 2010 bis heute Zuschüsse aus dem Haushalt des Kultusministeriums von jeweils jährlich rd. 60.000 Euro.

Vielfach unterstützen Kommunen einzelne Ortsgruppen und Bereitschaften der Bergwachten. Eine Übersicht dieser nicht regelmäßigen Förderung kann von den Bergrettungsorganisationen in der zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erstellt werden.

5. Wie setzte sich die Gesamtfinanzierung der Bergwachten in diesen Jahren jeweils zusammen?

Im Einzelnen wurden den beiden Bergrettungsorganisationen für die Jahre 2010 bis 2016 folgende Fördermittel nach dem Rettungsdienstgesetz gewährt:

Tabelle in Drucksache 16/768

6. An wen können sich die Bergwachten bei finanziellen Notsituationen wenden, z. B. wenn dringend ein neues Fahrzeug benötigt wird?

8. Ist es nach ihrer Meinung angemessen, dass die Bergwachten teils die Ausrüstung selbst finanzieren müssen und die unbezahlten Helfer zusätzlich noch in ihrer Freizeit Geld für die Ausrüstung der Bergwacht verdienen müssen?

9. Sieht sie die Gefahr von Todesopfern gegeben, wenn die Bergwachten nicht durch die öffentliche Hand finanziell angemessen ausgestattet werden?

10. Wie steht sie dazu, dass in Baden-Württemberg über die Finanzierung seit Jahren gestritten wird und die Bergwachten solange teilweise nicht angemessen einsatzfähig sind, während in z. B. Bayern ganz selbstverständlich ein Drittel der 9,2 Mio. Euro jährlich vom Land getragen werden?

Eine gute Ausstattung der Bergwacht Schwarzwald und der DRK Bergwacht Württemberg ist wichtig, um eine möglichst hohe Einsatzbereitschaft zu gewährleisten. Das Land steht zu seiner Verantwortung, die Sonderrettungsdienste der Bergrettung zur Sicherstellung des Rettungsdienstes leistungsfähig auszustatten. Neben den Benutzungsentgelten der Krankenkassen und Unfallversicherungsträger, kommunalen Zuschüssen und Eigenleistungen wie Einnahmen aus Spenden und sonstigen Entgelten unterstützt das Land die Bergrettungsorganisationen bei deren satzungsgemäßer Aufgabenwahrnehmung durch angemessene finanzielle Förderung. Dabei wird die Balance zwischen Ehrenamt und staatlicher Finanzierung im Blick behalten.

In diesem Sinne hat das Innenministerium die Bergrettungsorganisationen bei den Kostenverhandlungen mit den Krankenkassen über die Erhöhung der Benutzungsentgelte unterstützt. Seit 1. Januar 2016 werden für die Bergung Verletzter Benutzungsentgelte in Höhe von 550,00 € gezahlt. Ab 1. Januar 2018 wird das Benutzungsentgelt erneut angehoben und sich dann pro (abrechenbarem) Einsatz auf 650,00 € belaufen.

Anmerkung: Nein, das Land steht nicht zu seiner Verantwortung. Es schiebt die Verantwortung ab und will z.B. höhere Kosten den Krankenkassen aufdrücken. Das ständige Klagen der Bergwachten, sogar öffentlich im SWR und in anderen Medien, spricht für sich!

Es ist eine absolute Unmöglichkeit, dass die ehrenamtlichen Helfer in ihrer Freizeit noch dafür arbeiten müssen, ihre notwendige Ausrüstung zu finanzieren (wie im SWR-Beitrag zu sehen war). Andere Länder gehen doch auch nicht so mit ihren Bergwachten um. Diese erfüllen eine notwendige Aufgabe, wie z.B. Rettungsdienste.  Bayern zahlt seinen Bergwachten jährlich 3 Millionen Euro. Baden-Württemberg gewährt laut Tabelle Sachkostenförderung und Investitionskosten- und Rettungsmittelförderung von jährlich 168.100 bis 243.100 Euro Euro.

Und selbstverständlich besteht die Gefahr von vermeidbaren Todesopfern, wenn die Bergwachten nicht ordentlich ausgerüstet sind. Ein Fahrzeug, dass nicht zuverlässig funktioniert oder erst von einem anderen Standort kommen muss… es geht schnell, dass jemand nicht geholfen werden kann, nur weil die Landesregierung wieder am falschen Ende sparte.

7. Ist es nach ihrer Meinung angemessen, dass die Bergwächterinnen und -wächter ehrenamtlich arbeiten?

Die Arbeit der Bergrettungsorganisationen beruht seit jeher auf dem Prinzip des ehrenamtlichen Engagements. Die Organisationen wirken auf der Basis einer freiwilligen satzungsgemäßen Vereinsleistung im Rahmen ihrer entsprechend den Vorhaltungs- und Ehrenamtsstrukturen geprägten Leistungsfähigkeit im Rettungsdienst mit.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Thomas Strobl
Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration

Anmerkung: Das Innenministerium und generell die Landesregierung handelt hier verantwortungslos und ohne an die Zukunft zu denken. Sie nutzen die ehrenamtlichen Helfer aus. Nicht, weil sie in ihrer Freizeit bereit sind Menschenleben zu retten, sondern weil man es mit mangelhafter Ausrüstung noch an die Spitze treibt. Irgendwann finden sich nicht mehr genügend freiwillige und ehrenamtliche Helfer. Dann wird das Land gezwungen sein und helfen und bezahlte Bergretter zu engagieren. Das wird bedeutend teuer als jetzt die ehrenamtlichen Helfer mit vernünftiger Ausrüstung zu unterstützen!

Berichte beim SWR:

Bergwacht Schwarzwald: Hilfe für die Helfer (20.12.16)

Bergwacht Schwarzwald: Retter bezahlen Schutzausrüstung selbst (29.11.16)

Bergwacht Schwarzwald: Umgang des Landes mit Ehrenamt skandalös (29.09.16)

„Jacken, Hosen, Helme, Rucksäcke, Gurte, Skier müssen die Retter selbst bezahlen.“

Bergwacht in Not (28.09.16)

Bergwacht Schwarzwald: Wir werden seit Jahren im Stich gelassen (23.08.16)