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Thomas Axel Palka

Ehemaliger Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg für den Wahlkreis Eppingen

Anfrage: Gehörlosengeld in Baden-Württemberg

In Deutschland gibt es bundesweit Blindengeld. Das Gehörlosengeld für Menschen, die von Geburt, aufgrund einer Krankheit oder durch einen Unfall gehörlos sind, gibt es hingegen nur in fünf Bundesländern und mit unterschiedlicher Unterstützung und Bedingungen. Das Gehörlosengeld dient dazu, Mehrausgaben, die wegen der Behinderung notwendig sind zu begleichen, beispielsweise Hilfsmittel oder Gebärdensprachdolmetscher.

Mit der Kleinen Anfrage möchte der Fragesteller den Standpunkt der Landesregierung in Erfahrung bringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Gehörlose gibt es nach ihrer Kenntnis in Baden-Württemberg? In Baden-Württemberg gab es am 31. Dezember 2015 4.502 gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen „Gl“ (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis.

In Baden-Württemberg gab es am 31. Dezember 2015 4.502 gehörlose Menschen mit dem Merkzeichen „Gl“ (gehörlos) im Schwerbehindertenausweis.

2. Wie steht sie zum Gehörlosengeld?

3. Hält sie das Gehörlosengeld für vergleichbar mit dem Blindengeld?

4. Wieso gibt es in Baden-Württemberg kein Gehörlosengeld und plant sie in absehbarer Zeit eine Unterstützung von Gehörlosen durch ein Gehörlosengeld?

7. Welche Bedingungen würde sie an ein Gehörlosengeld stellen, insbesondere da diese in anderen Bundesländern stark variieren (Alter, Aufenthalt, Grund der Gehörlosigkeit, …)?

8. Was zählt aus ihrer Sicht zu einem wichtigen Anlass – das Land Brandenburg übernimmt auf Antrag Kosten für Dolmetschereinsätze bei wichtigen privaten Anlässen – und sind ihr Statistiken bekannt, wie viele der Anträge genehmigt werden?

Die Landesregierung spricht sich gegen die Gewährung eines Gehörlosengeldes aus. Dies u. a. auch deshalb, weil in den letzten beiden Jahrzehnten immer wieder das Landesblindengeld als eine nicht gerechtfertigte Bevorzugung einer Gruppe von Menschen mit Beeinträchtigung diskutiert worden ist. Im Rahmen der seit Jahren laufenden Diskussion um die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung hat sich das Land nachdrücklich für ein Bundesteilhabegeld  ausgesprochen.  Ein  Bundesteilhabegeld  hätte  bei  entsprechender Ausgestaltung  für  alle  Menschen  mit  einer  Behinderung und  so  auch  für  die gehörlosen Menschen die Selbstbestimmung und damit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verbessern können. Die Bundesregierung hat sich jedoch gegen ein Bundesteilhabegeld ausgesprochen. Ungeachtet dessen können auch gehörlose Menschen bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch erhalten.

5. Ist ihr bekannt, ob es aus anderen Bundesländern Statistiken gibt, wie viele Gehörlose das verfügbare Gehörlosengeld nutzen?

Ein Gehörlosengeld gibt es in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Auf eine entsprechende Anfrage des Sozialministeriums hin  haben  die  Länder  Berlin,  Brandenburg  und  Sachsen  geantwortet:  Im  Jahr 2015 gab es in Berlin 2.355 und in Sachsen 2.708 Empfänger von Gehörlosengeld. In Brandenburg existiert keine gesonderte Statistik darüber, wie viele der nach  dem  Landespflegegeldgesetz  Brandenburg  anspruchsberechtigten  gehörlosen Menschen das Landespflegegeld (Gehörlosengeld) in Anspruch nehmen.

6. Mit welchen Kosten wäre bei einer Unterstützung vergleichbar der in Sachsen-Anhalt (41 Euro/Monat), mit welchen bei einer Unterstützung vergleichbar der in Sachsen (103 Euro/Monat) zu rechnen, unter Berücksichtigung, dass wahrscheinlich  nicht  alle  Gehörlosen  das  Geld  abrufen,  aber  bei  einem  höheren Betrag vermutlich mehr Personen auf das Angebot zurückgreifen?

Bei 4.502 gehörlosen Menschen mit Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis in Baden-Württemberg (Stand 31. Dezember 2015) wäre bei einer Unterstützung vergleichbar der in Sachsen-Anhalt mit 2.214.984 Euro/Jahr, bei einer Unterstützung vergleichbar der in Sachsen mit 5.564.472 Euro/Jahr zu rechnen.

Lucha
Minister für Soziales und Integration

Drucksache 16/791: Gehörlosengeld in Baden-Württemberg