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Thomas Axel Palka

Ehemaliger Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg für den Wahlkreis Eppingen

Für wen gilt die Corona Verordnung?

Die aktuelle Verordnung des Landes Baden-Württemberg besagt, dass nur maximal 50 Personen an einer Trauerfeier teilnehmen dürfen. Verstehen Sie mich nicht falsch, jeder sollte die Möglichkeit zum Abschied von geliebten Angehörigen haben.Von einigen Mitbürgern weiß ich aber, dass dies bei hiesigen Beerdigungen eben wegen der Verordnung nicht möglich war und auf die maximale Zahl, damals war die Beschränkung sogar auf nur 10 Personen begrenzt, strikt eingehalten werden musste. Und nun wird sich über die aktuelle Verordnung hinweggesetzt? Warum eigentlich? Eine solche Ungleichbehandlung gerade bei solch emotionalen und persönlichen Ereignissen wie Beerdigungen, darf einfach nicht stattfinden. https://kurzelinks.de/ppeu