Lade Internetseite…

Thomas Axel Palka

Ehemaliger Abgeordneter im Landtag von Baden-Württemberg für den Wahlkreis Eppingen

Ist das gerecht?

Sie arbeiten beim Jobcenter und machen Urlaub? Dann müssen Sie aufpassen! Machen Sie Urlaub in einem vermeintlichen Coronagebiet und erkranken, sollten Sie genug Resturlaub haben für die Quarantäne. Lohnfortzahlung gibt es nämlich keine. Sind Sie allerdings Hartz IV Empfänger dürfen Sie reisen wohin Sie wollen auch ins Coronakrisengebiet. In der nachfolgenden Quarantäne bekommen Sie weiterhin Ihre Leistungen.
https://kurzelinks.de/i5x6