Aus der Reihe „Grenzen der E-Mobilität“
Brandgefährliche E-Autos erhalten Tiefgaragen-Verbot
Die viel gepriesenen, mit unseren Steuergeldern hochsubventionierten und auch im Hinblick auf ihre vermeintlich bessere Ökobilanz als durchaus hinterfragbar zu betrachtenden E-Autos weisen gegenüber herkömmlichen Autos mit Verbrennungsmotor auch im Praxisbetrieb erhebliche Nachteile auf.
Wie das Nachrichtenmagazin Focus in seinem Artikel „Tiefgarage: E-Autos müssen draußen bleiben“ berichtet, sprechen die ersten Parkhausbetreiber in Bayern und Baden-Württemberg aus brandschutztechnischen Gründen Einfahr- und Parkverbote für Elektro- und Hybridautos aus. Der Grund ist, dass die Feuerwehr solche Fahrzeuge im Brandfall nicht löschen kann. Denn in Brand geratene Lithium-Akkus kann man eben nicht löschen. Man kann nur zusehen, wie sie, oft über mehrere Tage, ausbrennen. Man kann den Brand zwar mit Löschwasser kühlen, aber das ist in einer Tiefgarage praktisch nicht möglich. Durch die begrenzten Raumverhältnisse einer Tiefgarage könnte ein brennende Fahrzeug zudem nicht ohne weiteres mit schwerem Gerät herausgezogen werden. Ich persönlich gehe davon aus, dass aus brandschutztechnischen wie auch -rechtlichen Gründen immer mehr Parkhäuser diesem Beispiel folgen werden. Den Haltern von E-Autos kann ich deshalb – für die Reinerhaltung ihres Grünen Gewissens – nur empfehlen, ihren Ausflug in die Stadt mit den öffentlichen Verkehrsmittel zu unternehmen oder auf das umweltfreundlichste aller Fahrzeuge, das gute alte Fahrrad zurückzugreifen.https://kurzelinks.de/updq