Der Landtag besteht aus gewählten Abgeordneten, die das Volk vertreten sollen. Die Landtagsabgeordneten entscheiden über laufende politische Fragen und sind dabei nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden. Das heißt sie können unabhängig von z.B. ihrer Partei entscheiden, da sie nur ihrem Gewissen verpflichtet sind (sogenanntes Freies Mandat). Fraktionszwang ist verfassungswidrig. In der Praxis stimmen die meisten Parteien aber nahezu ausnahmslos geschlossen ab und applaudieren sogar geschlossen. Wer Landtagsdebatte mitverfolgt merkt schnell, dass nur in bei der AfD kein praktischer „Fraktionszwang“ existiert.
Aufgaben des Landtags
Zu den Aufgaben des Landtags gehört natürlich die bekannteste Tätigkeit: die Verabschiedung von Gesetzen. Der Landtag ist somit die gesetzgebende Gewalt (Legislative). Zu den Aufgaben gehört deshalb auch die Kontrolle der vollziehenden Gewalt (Exekutive). Die dritte, rechtsprechende Gewalt (Judikative) ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfenen Richtern anvertraut.
Mehr Informationen zu meiner Landtagsarbeit
- Meine Anfragen
- Meine Reden
- Meine Arbeit im Sozialausschuss
- Meine Arbeit im Ausschuss für den ländlichen Raum
Funktionen
Landtag von Baden-Württemberg
– Landtagsabgeordneter
– Ausschuss für Soziales und Integration
– Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
– Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration (stellv. Mitglied)
– Ausschuss für Finanzen (stellv. Mitglied)
– Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (stellv. Mitglied)
– Ausschuss für Verkehr (stellv. Mitglied)
– Ausschuss für Europa und Internationales (stellv. Mitglied)
– Ausschuss nach Artikel 62 der Verfassung (Notparlament) (stellv. Mitglied)
Staatliche Toto-Lotto GmbH
– gewähltes Mitglied im Kuratorium